Flugschule
Flugausbildung/Voraussetzungen:
- Der Flugschüler muss vor seinem ersten Alleinflug mindestens 16 Jahre alt sein,
Mindestalter vor Erwerb der Lizenz ist 17 Jahre.
- Fliegerische Tauglichkeit (Klasse 2)
(Liste der vom LBA anerkannten flugmedizinischen Zentren / Fliegerärzte)
- Geburtsurkunde / Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Behördenführungszeugnis der Belegart „0“
- Auszug aus Verkehrszentralregister
(Anforderungsformular)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- 3 Passbilder
- Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in deutscher Sprache BZF II
(kann während der Ausbildung erworben werden)
- Nachweis über Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort
Theoretische Ausbildung/Fächer (mind. 90 Unterrichtsstunden):
- Luftrecht incl. Sprechfunk
- Navigation
- Technik (Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse)
- Wetterkunde / Meteorologie
- Verhalten in besonderen Fällen / Flugbetriebliche Verfahren
- Aerodynamik
- Menschliches Leistungsvermögen
- Flugleistung und Flugplanung
Praktische Ausbildung:
45 Stunden auf einem Hubschrauber vom Typ Hughes 269 C oder Bell 206 Jet Ranger,
davon mindestens 35 Flugstunden mit eínem Lehrberechtigten und
mindestens 10 Flugstunden Alleinflugzeit.
(fünf Stunden können in einem FNPT oder Flugsimulator durchgeführt werden)
Prüfungen:
Die Prüfungen umfassen eine theoretische Prüfung (Muliple Choice)
und eine
praktische Prüfung
die von einem anerkannten Prüfer gemäß Prüferliste LBA abgenommen werden.
Umfang der Lizenz:
Die Lizenz berechtigt als verantwortlicher Pilot oder als CoPilot auf Hubschraubern im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr am Tage tätig zu sein.
Für die Durchführung von Nachtsichtflügen muss eine Nachtflugqualifikation erworben werden, die den Nachweis von 100 Hubschrauberstunden nach Erwerb der Lizenz voraussetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Flugbetriebsleiter
Herrn Robert Rücker und bei unserem Ausbildungsleiter Herrn Broder Holtz.
E-Mail: flugschule@agrarflug-helilift.com
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